Zum Schutz von Mensch, Natur und Monument
In wenigen Tagen beginnt das neue Jahr, das viele Menschen mit einem feierlichen Silvesterfeuer begrüßen wollen. Um einen besonders guten Blick auf das funkelnde Lichtermeer in der Umgebung zu bekommen, zieht es jährlich Hunderte zum Schloss Solitude im Stuttgarter Westen und zur Grabkapelle auf dem Württemberg. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher erwartet, die hier gemeinsam den Jahreswechsel feiern wollen. Sie müssen sich jedoch an eine wichtige Regel halten: Um die historischen Gebäude vor etwaigen Schäden zu schützen und auch die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten, gilt rund um die Monumente ein Feuerwerksverbot. Damit ist das Anzünden jeglicher Raketen, Fontänen, Böller und sonstiger Feuerwerkskörper strengstens untersagt. Die Staatlichen Schlösser und Gärten bitten die Gäste, das Verbot ernst zu nehmen und sich daran zu halten. Ein Sicherheitsdienst wird die Einhaltung der Verordnung kontrollieren.
Rücksichtsvoll ins neue Jahr
„Wir freuen uns immer sehr, unseren Gästen hier eine einzigartige Aussicht auf das Feuerwerk im Umland bieten zu können. Der Schutz unserer Monumente steht für uns aber natürlich an erster Stelle“, sagt Stephan Hurst, Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg, die für beide Monumente verantwortlich ist. „Daher ist es wichtig, dass sich alle an das Verbot halten. Nur so können wir das Gelände auch in Zukunft in der Silvesternacht für Gäste offenhalten.“ Neben dem Schutz der Feiernden sowie der historischen Gebäude dient die Maßnahme noch einem weiteren Zweck: Die Natur wird vor unnötigem Müll und Verschmutzung durch die Feuerwerkskörper bewahrt. Der Sicherheitsdienst bittet die Gäste daher außerdem, ihren Müll beim Verlassen des Geländes mitzunehmen. Die langjährige Anordnung traf bisher immer auf ein breites Verständnis in der Öffentlichkeit und gibt damit Hoffnung, dass die Gäste den Jahreswechsel auch in Zukunft friedlich vor den Monumenten genießen können.
Service und Information
Grabkapelle auf dem Württemberg
1. Dezember bis 31. März
geschlossen
1. April bis 30. November
Mi – So, Feiertag 10.00 – 17.00 Uhr
Letzter Einlass 16.30 Uhr
1819 Bistro am Wirtemberg
1. Dezember bis 31. März
geschlossen
1. April bis 30. November
Mi – So, Feiertag 10.00 – 17.00 Uhr
Schloss Solitude
1. November bis 31. März
Sa, So, Feiertag 10.00 – 16.00 Uhr
Letzter Einlass 15.30 Uhr
24., 31. Dezember geschlossen
Besichtigung nur mit Führung möglich.
Kontakt
Grabkapelle auf dem Württemberg
Württembergstraße 340
70327 Stuttgart
Telefon +49(0)7 11.33 71 49
info@grabkapelle-rotenberg.de
1819 Bistro am Wirtemberg
Württemberg Str. 340A
70327 Stuttgart
Telefon +49(0)1 77.87 06 262
hallo@1819bistro.de
www.1819bistro.de
Schloss Solitude
Solitude 1
70197 Stuttgart
+49 (0) 711.351 47 72
info@schloss-solitude.de