Umweltzone in Stuttgart seit dem 1. März 2008

Tipps und Hinweise zur Feinstaub-Plakette für Besucher und Touristen


Ab dem 1. März 2008 ist auch Stuttgart Umweltzone, die nur mit den dafür notwendigen Umweltplaketten befahren werden darf. Da auch auswärtige Gäste für die Fahrt durch eine Umweltzone unbedingt eine gültige Plakette benötigen, finden Sie nachstehend nützliche Informationen:

Was sind Umweltzonen?
Umweltzonen werden mit entsprechenden Verkehrszeichen beschildert. Auf einem Zusatzschild wird angegeben, dass nur mit Plaketten gekennzeichnete Fahrzeuge darin fahren dürfen.

Weitere Umweltzonen in Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg wurden auch in Freiberg am Neckar, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Ingersheim, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Markgröningen, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Pleidelsheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen, Ulm und Urbach Umweltzonen eingerichtet.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Alle Fahrzeuge werden in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 eingeordnet. Fahrverbote in Stuttgart betreffen jene Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1 bis 3 zuzuordnen sind. Anhand der Emissions-Schlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren können Sie feststellen, welche Eingruppierung für Ihr Fahrzeug zutrifft. Es ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2013 in allen Umweltzonen in ganz Baden-Württemberg nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.

Wer fährt in Stuttgart, wer nicht ?
In der Stuttgart Umweltzone dürfen seit dem 1. Januar 2012 Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 nicht mehr fahren.

Fahrzeuge, die in die Schadstoffgruppen 4 fallen, dürfen auch nach dem 1. Januar 2012 noch in den Umweltzonen fahren. Diese Fahrzeuge erhalten eine grüne (Schadstoffklasse 4) Plakette. Der Gesetzgeber hat in seiner Kennzeichnungsverordnung festgelegt, welche Fahrzeuge in welche Schadstoffgruppen fallen. Fahrzeuge mit Katalysator der ersten Generation, so genannte US-Kat-Fahrzeuge, dürfen nun nach einer Nachbesserung der Kennzeichnungsverordnung auch in den Umweltzonen fahren.

Bestimmte Fahrzeuge sind von vornherein  von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, das heißt, sie dürfen auch ohne Plakette in den Umweltzonen fahren: Dazu gehören unter anderem Oldtimer-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen, mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen sowie Fahrzeuge, mit denen schwerbehinderte Personen fahren oder gefahren werden.

Benötigen Touristen eine Plakette?
Auch Touristen aus dem In- und Ausland benötigen eine Plakette. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig eine solche Plakette zu besorgen, vergehen doch meist 2 bis 3 Wochen, bis die Plakette beim Empfänger ist. Der einfachste Weg zur Plakette führt über das Internet. Der ADAC gibt unter www.adac.de/umweltzonen nützliche Hinweise. Unterstützung bieten auch Hotels, die bei Bedarf für ihre Gäste eine Plakette besorgen. Wer sich lieber auf die Hilfe von deutschen Freunden verlässt, muss diesen eine Kopie seiner Fahrzeugpapiere anvertrauen. Dann kann die Plakette bei den bekannten Stellen in Deutschland stellvertretend gekauft werden. Internetanbieter, die die Plakette zu Mondpreisen anbieten, sollte man lieber meiden. Die ganze Prozedur darf nicht mehr als € 10,- kosten. Bei kurzfristigem Reiseantritt kann der ausländische Autofahrer auch direkt die deutschen Ausgabestellen ansteuern. Ist die Einstufung des Fahrzeugs anhand der Papiere nicht möglich, wird das Datum der Erstzulassung als Einstufungskriterium benutzt. So bekommen alle Benziner, die nach dem 01.01.1993 erstmals zugelassen wurden, eine Plakette. Diesel ohne Partikelfilter müssen nach dem 31.12.1996 zugelassen worden sein. Autofahrer ohne Plakette, die am Wochenende in eine Umweltzone fahren wollen, müssen das Fahrzeug am Rande der Zone abstellen und die Fahrt mit ÖPNV oder Taxi fortsetzen.

Müssen Touristen für jede Stadt eine extra Plakette kaufen?
Nein. Eine einmal erworbene Plakette gilt für alle Umweltzonen bundesweit.

Sind Wohnmobile von der Plaketten-Pflicht befreit?
Nein.

Müssen auch Busunternehmer für Reisebusse Umweltplaketten erstehen?
Ja. Das Befahren der Umweltzonen ist auch für Reisebusse nur mit Umweltplakette möglich.

Welche Konsequenzen drohen für Fahrer, die mit Fahrzeugen ohne Plakette in der Umweltzone unterwegs sind?
Nach Angaben des Umweltministeriums kostet die Ordnungswidrigkeit 40 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünder-Kartei in Flensburg.

Weitere Informationen zu Stuttgart
 
 
Technische Beratung, Gestaltung, Konzept und Umsetzung: Ralf Gatzki und Friederike Rook